Wie es um die Nutzpflanzenvielfalt steht und was wir in Zukunft tun müssen
Sie sind unscheinbar, oft vergessen – und doch entscheidend für unsere Zukunft: Pflanzengenetische Ressourcen sind unverzichtbar für die Ernährungssicherheit und die Anpassung an den Klimawandel. Die Schweiz hat früh gehandelt und setzt seit über 25 Jahren auf einen Nationalen Aktionsplan. Doch wie gut funktioniert dieser Plan wirklich? Welche Lücken müssen geschlossen werden, damit die Schweiz auch künftig auf eine vielfältige genetische Basis bauen kann?
VON CHRISTINA KÄGI UND CHRISTIAN EIGENMANN
Die pflanzengenetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (PGREL) sind essenziell für die Ernährungssicherheit, die Biodiversität und die Anpassung an den Klimawandel. Im Frühjahr 2025 veröffentlichte die Welternährungsorganisation den dritten Weltzustandsbericht zu PGREL (FAO 2025). Der Bericht bietet eine umfassende Analyse zur Erhaltung der PGREL durch drei komplementär Ansätze:
- In ihren natürlichen Lebensräumen werden vor allem wilde Verwandte der Kulturpflanzen, sogenannte Crop Wild Relatives (CWR), und essbare Wildpflanzen erhalten. Die Fläche geschützter Gebiete nahm weltweit zu, doch nur ein kleiner Teil verfügt über spezifische Managementpläne für die Verwandten der Kulturpflanzen. Der Klimawandel und die Bedrohung der Lebensräume sind die grössten Herausforderungen bei der In-situ-Erhaltung.
- Die Erhaltung in Sammlungen umfasst weltweit über 5,9 Millionen Herkünfte. Diese werden in der Regel nicht nur an einem Standort erhalten. Immer mehr von ihnen werden zur Sicherheit an mindestens einem zweiten Ort aufbewahrt. Bei der Dokumentation bestehen aber nach wie vor Defizite.
- Auch bei der Erhaltung durch Nutzung von PGREL wurden Fortschritte erzielt. Die Entwicklung und Vermarktung von Landsorten oder kaum genutzten Arten nimmt weltweit zu, vielfältige Anbausysteme werden gefördert. Dennoch hemmen hohe Kosten, fehlende Daten zu spezifischen Merkmalen und unzureichende politische Rahmenbedingungen die weitere Nutzung.
In den letzten zwölf Jahren ist auch das öffentliche Bewusstsein für die Bedeutung der PGREL gestiegen. Zur Verbreitung von Wissen trägt unter anderem die Einbindung von Landwirtinnen und Landwirten, indigenen und lokalen Gemeinschaften sowie die Nutzung digitaler Plattformen bei.
Internationale Netzwerke fördern den Austausch zwischen den Fachkräften. Viele Länder verfügen über Biodiversitätsstrategien, doch vielerorts fehlt eine spezifische Strategie für PGREL. Nationale Strategien sind aber von besonders grosser Bedeutung für eine erfolgreiche Erhaltung und eine nachhaltige Nutzung der PGREL.

Nationaler Aktionsplan mit guten Noten
Die Schweiz verfügt seit 1999 über einen Nationalen Aktionsplan für PGREL, den NAP-PGREL (Bundesamt für Landwirtschaft 2024). Der Aktionsplan sichert die Erhaltung der bedrohten PGREL, für die die Schweiz eine kulturhistorische Verantwortung trägt. Zudem fördert er eine nachhaltige Nutzung dieser Ressourcen.
Nach gut 25 Jahren liess der Bund die Wirksamkeit der Instrumente des NAP-PGREL extern evaluieren (Bundesamt für Landwirtschaft 2025). Die Evaluation kam zum Schluss, dass die Mittel des NAP-PGREL effizient eingesetzt werden. Die Zusammenarbeit mit den privaten Akteuren und NGOs in Form einer Public-Privat-Partnership trägt durch deren Eigenleistungen und Freiwilligenarbeit zur Effizienz bei.
Die Nationale Genbank PGREL ist wichtige Bezugsquelle für genetische Ressourcen in der Schweiz. Die Anzahl und Vielfalt der erhaltenen Akzessionen werden als gut bis sehr gut eingeschätzt, wobei punktuelle Lücken bestehen, insbesondere bei den wilden Verwandten der Kulturpflanzen. Die Dokumentation der Eigenschaften der Akzessionen ist für die züchterische Weiterentwicklung und die nachhaltige Nutzung elementar.
Im Bereich der nachhaltigen Nutzung zeigt sich, dass vor allem Hobbygärtnerinnen und Hobbygärtner sowie Betriebe mit Direktvermarktung eine grosse Vielfalt nutzen. Quantitative Daten zu Vermehrung, Anbauflächen und Verkauf von alten Sorten fehlen hier jedoch weitgehend. Der Nischensortenkatalog wird als förderliches Instrument für den Marktzugang bewertet. Die Punktesysteme von Bio Suisse und IP-Suisse bieten ebenfalls gewisse Anreize für den Anbau alter Sorten, hauptsächlich für Hochstammbäume.
Die Massnahmen des NAP-PGREL greifen insbesondere bei privaten Personen durch Sensibilisierungsprojekte, Setzlingsmärkte und Ausstellungen. Die Bevölkerung kennt einige alte Sorten und vereinzelte Erhaltungsorganisationen. Dennoch hat sie kein vertieftes Wissen zu Agrobiodiversität. Der Detailhandel gibt zwar an, zur Sortenvielfalt und somit einer abwechslungsreichen Ernährung beitragen zu wollen, nimmt aber gleichzeitig fast ausschliesslich Sorten mit normierter Qualität und Quantität in das Sortiment auf – mit der Begründung, den Erwartungen der Konsumierenden entsprechen zu müssen.

Empfehlungen für die Weiterentwicklung
Die Evaluation formuliert zehn Empfehlungen zur Weiterentwicklung des NAP-PGREL:
- ein Monitoringsystem aufbauen,
- eiweissreiche Kulturpflanzenarten fördern,
- Erhaltung und nachhaltige Nutzung von CWR stärken,
- die Beschreibung von Akzessionen verbessern,
- die internationale Zusammenarbeit ausbauen,
- Sortenversuche unter veränderten Umweltbedingungen fördern,
- die finanzielle Unabhängigkeit von Projekten fördern,
- die Förderperioden verlängern,
- Landwirte und Landwirtinnen, Berater und Beraterinnen stärker einbinden,
- die Agrobiodiversität besser in der Biodiversitätsstrategie verankern.
Insgesamt zeigen sowohl der Weltzustandsbericht als auch der Evaluationsbericht, dass PGREL eine zentrale Rolle für die Zukunft der Ernährung spielen. Die Lücken und Empfehlungen aus den beiden Berichten hat das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) analysiert. Viele Punkte werden in den Schwerpunkten der kommenden Phase des Nationalen Aktionsplans aufgegriffen. Die Schwerpunkte dienen den Antragstellenden bei der Projektausarbeitung als Richtschnur. So sollen in der kommenden Phase möglichst viele Lücken geschlossen werden.
Die neue vierjährige Phase des Nationalen Aktionsplans PGREL beginnt 2027. Projektanträge können bis zum 31. Mai 2026 eingereicht werden.
Christina Kägi und Christian Eigenmann sind beim Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) für den NAP-PGREL zuständig.
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